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Ja. Wenn Sie die Wohnung reserviert haben, müssen Sie sie auch bezahlen. Wenn der Mietvertrag keine Kündigungsfrist enthält, kann er nicht von einer Partei aufgelöst werden. Weder eine Krankheit noch ein Todesfall in der Familie befreit Sie von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses. Ausnahme: Wenn Sie einen Ersatzmieter auftreiben könnten, der das Feriendomizil in der gleichen Periode zum gleichen Zins mietet, wären Sie fein raus.
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