Inhalt
Nein. Die genaue Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an. Sie müssen ihm auch nicht sagen, welche Medikamente Sie nehmen. Er darf von Ihnen aber ein Arztzeugnis verlangen als Beweis dafür, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Traut er dem Arztzeugnis nicht, kann er eine Untersuchung beim Vertrauensarzt verlangen. Auch dieser darf dem Arbeitgeber aber nur melden, ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht. Denn er ist ans Arztgeheimnis gebunden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden