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Gesundheitstipp 10/2023
11.10.2023
Letzte Aktualisierung:
12.10.2023
12.10.2023
Nein. Sie haben Anspruch auf den Lohn, den Sie erzielen würden, wenn Sie arbeiten könnten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen also den Lohn weiterzahlen, den Sie vor der Krankheit erhielten.
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