Ja. Der Arbeitgeber hat den Arbeitsvertrag verletzt, als er die Prämien der Versicherung nicht ein­zahlte. Daraus ist Ihnen ein ­Schaden entstanden. Dafür muss der Arbeitgeber aufkommen. Die meisten Taggeldversicherungen zahlen während maximal 720 oder 730 Tagen 80 Prozent des Lohnes. Ihr Anspruch ist deshalb begründet.