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Ja. Der Arbeitgeber hat den Arbeitsvertrag verletzt, als er die Prämien der Versicherung nicht einzahlte. Daraus ist Ihnen ein Schaden entstanden. Dafür muss der Arbeitgeber aufkommen. Die meisten Taggeldversicherungen zahlen während maximal 720 oder 730 Tagen 80 Prozent des Lohnes. Ihr Anspruch ist deshalb begründet.
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