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Gesundheitstipp 06/2021
09.06.2021
Letzte Aktualisierung:
11.06.2021
11.06.2021
Ja. Sie können bei der Schlichtungsbehörde ein Verschiebungsgesuch stellen. Am besten legen Sie ein Arztzeugnis bei. Dann wird die Verhandlung verschoben. Die Alternative: Sie lassen sich wegen Krankheit entschuldigen und beauftragen eine Vertrauensperson oder einen Anwalt, der Sie an der Verhandlung vertritt.
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