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Ja. Wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, hat für eine gewisse Zeit weiterhin Anspruch auf Lohn. Das gilt auch während der Kündigungsfrist – unabhängig davon, ob der Betrieb oder der Arbeitnehmer kündigte. Die einzige Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss mehr als drei Monate gedauert haben oder auf mehr als drei Monate befristet sein. Wie lange Ihr Lohnanspruch dauert, hängt vom Arbeitsort und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.
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