Inhalt
Ja, der Betreibungsbeamte darf Ihnen trotz Ihrer Krankheit den Zahlungsbefehl zustellen. Der Empfang eines Dokuments setzt keine Arbeitsfähigkeit voraus.
Für Schuldner gibt es zwar gewisse Schonzeiten: Dazu gehört ein Todesfall eines nahen Angehörigen, wenn man Zivildienst leisten muss oder wenn jemand so schwer erkrankt, dass er seine Rechte nicht mehr wahrnehmen kann. In diesen Fällen können Schuldner beim Betreibungsamt um Rechtsstillstand ersuchen. Das Gesuch ist zu belegen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden