Inhalt
Nein. Karenzfristen von einem oder gar mehreren Monaten kommen bei Krankentaggeld-Versicherungen zwar häufig vor. Der Arbeitgeber darf sie jedoch nicht auf die Arbeitnehmer überwälzen. Ihr Chef muss Ihnen vom ersten Krankheitstag an mindestens 80 Prozent des Lohns zahlen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden