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03.12.2014
Nein. Laut Arbeitsgesetz müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mit kranken Kindern bis zu drei Tage frei geben. Dazu brauchts ein ärztliches Zeugnis. Dies gilt pro Krankheitsfall, nicht pro Jahr. Diesen Anspruch darf nur ein Elternteil geltend machen. Zudem müssen Sie versuchen, rasch eine andere Betreuung zu organisieren.
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