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Ja. Die Versicherungsbedingungen der erwähnten Police sehen ausdrücklich vor, dass die KPT Hilfeleistungen von Angehörigen nur dann vergütet, wenn dies einen Erwerbsausfall zur Folge hat. Da Ihre Schwiegermutter pensioniert ist, hatte sie keinen Erwerbsausfall. Die Krankenkasse muss deshalb für die Haushaltshilfe nicht aufkommen. Wäre Ihre Schweigermutter jetzt noch erwerbstätig, würde Ihnen die Spitalkostenversicherung der KPT während 60 Tagen ein Taggeld in der Höhe zwischen 20 und 50 Franken vergüten. Allerdings müsste ein Arzt die Haushaltshilfe verordnen.
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