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Gesundheitstipp 06/2019
08.06.2019
Letzte Aktualisierung:
12.06.2019
12.06.2019
Nein. Franchise und Selbstbehalt müssen Sie nur einmal pro Jahr zahlen. Ihre neue Krankenkasse muss berücksichtigen, dass Sie sich 2019 bereits an den Kosten beteiligt haben. Achtung: Nur wer die Grundversicherung mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken abgeschlossen hat, kann Mitte Jahr die Kasse wechseln. Auch dann erlauben weder HMO noch Hausarzt- oder Telemedizinmodell den Wechsel im laufenden Jahr.
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