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Nein. Nebenwirkungen, die auf der Packungsbeilage aufgelistet sind, geben Ihnen nicht das Recht, das Medikament in der Apotheke zurückzugeben. Der Fehler liegt bei Ihrem Arzt: Er hätte Sie vor der Verschreibung über die Nebenwirkungen der Tabletten informieren sollen. Dann hätten Sie entscheiden können, ob Sie das Mittel nehmen wollen oder nicht.
Tipp: Geben Sie das Medikament dem Arzt und verlangen Sie als Schadenersatz eine Kostengutsprache in der Höhe des Preises.
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