Inhalt
Nur mit Zustimmung des begutachtenden Arztes. Er wird damit einverstanden sein, wenn Sie gebrechlich sind oder wenn er sich durch die Anwesenheit einer Vertrauensperson nicht gestört fühlt. Einen Rechtsanspruch auf Begleitung haben Sie aber nicht. Das Bundesgericht hält die Anwesenheit einer Drittperson für das Erstellen eines medizinischen Gutachtens in der Regel nicht für notwendig.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden