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Ja. Sie haben offenbar vom Arzt ein Originalpräparat oder ein zu teures Generikum erhalten. Zu teuer heisst: Es gäbe ein Generikum, das mindestens 10 Prozent günstiger ist als der Durchschnitt des günstigsten Drittels aller vergleichbaren Originalmedikamente. In solchen Fällen dürfen die Krankenkassen den Selbstbehalt von 10 auf 20 Prozent erhöhen. Der Selbstbehalt bleibt aber bei 10 Prozent, wenn der Arzt aus medizinischen Gründen auf dem teuren Original beharrt und wenn dies auf dem Rezept auch vermerkt ist.
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