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Ja. Ferien dienen der Erholung. Sind Sie während eines grossen Teils der Ferien krank, können Sie sich nicht erholen. Deshalb darf Ihr Arbeitgeber in diesem Fall nur eine Woche vom Ferienguthaben abziehen. Wichtig: Sind Sie in den Ferien länger krank, müssen Sie den Betrieb so rasch wie möglich informieren. Er kann zum Beweis der Krankheit ein Arztzeugnis verlangen.
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