Inhalt
Gesundheitstipp 01/2022
19.01.2022
Ja. Solche nicht dringlichen Termine müssen Sie in der Freizeit wahrnehmen. Bei Impfungen handelt es sich um präventive Massnahmen, die Arbeitnehmer problemlos verschieben können. Anders wäre es bei einem dringlichen Arzttermin infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber während der Arbeitszeit die notwendige freie Zeit gewähren.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden