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Ja. Auch kranke Personen darf man betreiben. Zwar kann das Betreibungsamt einem Schuldner, der schwer krank ist, für eine bestimmte Zeit Rechtsstillstand gewähren. Leichte Corona-Symptome genügen dafür aber nicht. Der Zahlungsbefehl muss dem Schuldner grundsätzlich persönlich übergeben und der Empfang von ihm bestätigt werden. Gemäss einer Verordnung des Bundesrats kann ein Zahlungsbefehl zurzeit aber auch mit «A-Post Plus» zugestellt werden. Das Betreibungsamt muss eine solche Zustellung vorher ankündigen.
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