Inhalt
Ja. Ob Sie ein Hörgerät im In- oder Ausland kaufen, ist nicht von Belang. Einzige Voraussetzung: Es muss gemäss einer Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen zugelassen sein. Sie ist bei der IV-Stelle erhältlich. Die Liste und weitere Infos finden Sie auch online: www.ahv-iv.ch ] Merkblätter & Formulare ] Merkblätter ] Leistungen der IV ] Informationen, Listen und Formulare zum Thema Hörgeräte.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden