Nein. AHV-Rentner, die zuvor von der IV Beiträge an Hörgeräte erhielten, haben weiterhin Anspruch auf die Leistungen der IV. Sie zahlt pauschal 840 Franken für ein neues Gerät und 1650 Franken für zwei Geräte. Die AHV würde lediglich 630 Franken (ein Gerät) oder Fr. 1237.50 (zwei Geräte) bezahlen.