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Gesundheitstipp 05/2023
17.05.2023
Ja. Die AHV zahlt nur bei einem beidseitigen Gesamthörverlust von mindestens 35 Prozent einen Beitrag an Hörgeräte – grundsätzlich alle fünf Jahre pauschal Fr. 630.– für ein Hör- gerät oder Fr. 1237.50 für zwei Hörgeräte. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 3.07, «Hörgeräte der AHV», im Internet zu finden unter www.ahv-iv.ch.
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