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Nein. Die Hilflosenentschädigung soll Leistungen finanzieren, die Sie unterstützen und auf die Sie angewiesen sind. Deshalb ist dieses Einkommen unpfändbar. Das gilt im übrigen auch für die IV-Rente.
Nein. Die Hilflosenentschädigung soll Leistungen finanzieren, die Sie unterstützen und auf die Sie angewiesen sind. Deshalb ist dieses Einkommen unpfändbar. Das gilt im übrigen auch für die IV-Rente.
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