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Gesundheitstipp 04/2015
15.04.2015
Nein. Die IV zahlt solche Beiträge nur an Patienten, die mit der Hilfsperson weder verwandt noch verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Zudem dürfen weder Institutionen noch Organisationen wie die Spitex die Hilfeleistung erbringen.
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