«Wegen einer starken Erkältung habe ich kürzlich am Morgen meinen Hausarzt angerufen. Zufällig war am Nachmittag noch ein Termin frei. Der Arzt hat mir dafür auf der Rechnung einen Notfallzuschlag belastet. Darf er das?»
Gesundheitstipp 03/2015
18.03.2015
Nein. In Ihrem Fall handelt es sich nicht um einen Notfall, der einen Zuschlag rechtfertigen würde. Er kann nur berechnet werden, wenn Sie unverzüglich zum Arzt gegangen und er Sie ohne Wartezeit behandelt hätte. Einen Notfallzuschlag müssen Sie zum Beispiel auch dann zahlen, wenn Sie den Arzt anrufen hätten und er umgehend zu Ihnen nach Hause kommt.
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