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Nein. Haften müsste die Tagesmutter nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätte. Das wird ihr aber nicht vorgeworfen. Deshalb muss sie sich nicht an den Arztkosten beteiligen. Zahlen muss die Krankenkasse. Kinder sind dort obligatorisch für medizinische Kosten nach Unfällen versichert.
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