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Gesundheitstipp 04/2020
15.04.2020
Ja, soweit Sie dazu in der Lage sind. Denn Ehepaare müssen gemeinsam für den ehelichen Unterhalt aufkommen. Dazu zählen auch die Kosten eines Aufenthalts im Pflegeheim. Die Tatsache, dass Sie und Ihr Mann gerichtlich getrennt sind, ändert daran nichts. Die eheliche Beistandspflicht endet erst bei einer allfälligen Scheidung.
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