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Nein. Sie können den Gesundheitsfragebogen direkt dem Vertrauensarzt der Pensionskasse senden. Die Kasse darf medizinische Daten nicht ohne Ihr Einverständnis dem Arbeitgeber bekanntgeben.
Beachten Sie: Pensionskassen dürfen solche Gesundheitsfragen nur für den überobligatorischen Bereich stellen. Auch Vorbehalte dürfen die Kassen nur im Bereich der freiwilligen Versicherung anbringen.
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