Mit 96 wollte die Mutter von Christina Hurst-Prager aus Zürich nicht mehr leben. Sie war schwach, kam kaum mehr aus dem Bett, ass und trank extrem wenig. Sie sagte nie explizit, dass sie nichts mehr essen und trinken wolle, wies aber Speisen und Getränke oft zurück.
«Meine Mutter war bereit zum Sterben», sagt Christina Hurst-Prager. Doch im Pflegeheim stiess sie auf Widerstand. Immer wieder störten Pflegepersonen den Sterbeprozess und drängten die alte Frau, etwas zu essen. Hurst-Prager: «Offensichtlich hatten gewisse Pflegende ein Problem mit Sterbefasten.»
Das ist kein Einzelfall. Viele Heime haben kein Konzept, wie sie mit dem Thema Sterbefasten umgehen. Einige Pflegepersonen können sich nicht damit anfreunden, dass ihre Bewohner auf Nahrung und Wasser verzichten, um das Sterben zu beschleunigen. Auch viele Angehörige sind verunsichert, denn Informationen dazu gibt es kaum (Gesundheitstipp 3/18). Der Gesundheitstipp hat nun ein Merkblatt zusammengestellt, das zeigt, wie Betroffene und Angehörige am besten vorgehen (siehe unten).
Eine der zentralen Fragen ist: Kann man zu Hause sterben oder eignet sich ein Hospiz oder Heim besser? Ein Heim muss man meist direkt anfragen. Eine Orientierungshilfe bietet Palliativkarte.ch. Dort sind 80 Institutionen in der Schweiz aufgelistet, die Pflege für unheilbar Kranke anbieten. Mehrere Institutionen nehmen jedoch keine Leute auf, die nur zum Sterbefasten kommen möchten, sondern erlauben das Sterbefasten nur Personen, die schon länger im Haus wohnen.
Viele Menschen möchten daheim sterben. Das geht allerdings nur, wenn man keine intensive Pflege benötigt. Ein Arzt sollte den Sterbenden regelmässig beobachten. Zudem sollten Pflegefachleute Sterbende betreuen oder die Angehörigen instruieren. Der ehemalige Zürcher Stadtarzt Albert Wettstein: «Nötig sind eine gute Mundpflege, eventuell Schmerzmittel und professionelle Betreuung.»
Oft fallen die Sterbenden in ein Delir, das heisst, sie halluzinieren oder schlagen um sich. Wettstein: «Der Arzt sollte solche Szenarien in einem Notfallplan festhalten und mit den Angehörigen besprechen, wie man dann reagiert.»
Wer sterbefasten möchte, sollte sich auch rechtlich absichern und seinen Willen vorgängig schriftlich festhalten. Eine Patientenverfügung regelt die Fragen beim Sterbefasten und gibt auch Angehörigen und Pflegefachleuten Sicherheit.
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Gratis-Merkblatt: «Sterbefasten»
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