Gesundheitstipp-Leser Bruno Thürig kauft bei Coop oft den Süssstoff Stevia Sweet. Als er zu Hause die Zusammensetzung studierte, wurde er stutzig. Unter den Zutaten ist an erster Stelle Maltodextrin aufgeführt. Das ist ein Verdickungsmittel und steckt auch in Fertigsuppen, Wurstwaren, Süssigkeiten oder Gebäck. Im Internet las Thürig, dass Maltodextrin oft aus gentechnisch verändertem Mais produziert wird. «Müsste das nicht auf der Verpackung deklariert werden?», fragte er den Gesundheitstipp.
Die Endprodukte sind nicht unterscheidbar
Ja, müsste es. Wenn Maltodextrin aus gentechnisch verändertem Mais stammt, wären Verkäufer verpflichtet, dies auf der Zutatenliste zu kennzeichnen. Das gilt für alle Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen, die in grösseren Mengen im Produkt enthalten sind. Dazu gehören neben Maltodextrin zum Beispiel Sojalecithin, Traubenzucker oder Maisstärke. Keine Deklaration benötigen Zusatzstoffe, die nur in sehr kleinen Mengen vorkommen, wie Vitamin B12 oder Back-Enzyme in Brot.
Doch überprüfen, ob Hersteller sich daran halten, kann niemand. Maltodextrin aus genetisch verändertem Mais ist chemisch exakt gleich wie das Maltodextrin aus traditionellen Pflanzen. Deshalb kann kein Labor bestimmen, ob die Zutaten aus Gentech- oder traditionellen Pflanzen stammen. Lieferanten und Grossverteiler müssen sich auf Dokumente und Zertifikate der Lieferanten verlassen.
«Eine Frage des Vertrauens»
So auch Coop im Fall von Stevia mit Maltodextrin. Auf Anfrage des Gesundheitstipp sagt zwar Coop-Sprecherin Nadja Ruch, das in Stevia eingesetzte Maltodextrin stamme «aus GVO-freiem Mais». In den Regalen von Coop würden keine Produkte stehen, die unter die Gentech-Kennzeichnungspflicht fallen, beteuert die Sprecherin. Sie räumt aber ein: «Letztlich ist es eine Frage des Vertrauens zwischen Lieferanten und Abnehmern.»
Diese Situation ist nicht nur für Konsumenten unbefriedigend – sondern auch für die Vollzugsbehörden. Ferdinand W. Uehli, Leiter Gesundheitsschutz der Stadt Zürich, sagt: «Es gibt Fälle, bei denen man die Herkunft praktisch unmöglich zurückverfolgen kann.»
Auch Peter Brodmann, stellvertretender Kantonschemiker von Basel-Stadt, klagt: Am Ende bleibe häufig nur zu prüfen, ob die Dokumentation korrekt erfolgt sei.
Tipps: Gentech-Food: Das müssen Konsumenten wissen
Kennzeichnung nötig:
- Genetisch veränderte Organismen und Pflanzenmaterial, die mehr als 0,9 Prozent des Inhalts betragen.
- Zutaten aus Gentech-Pflanzen, die in grösseren Mengen im Produkt vorkommen – wie Maltodextrin oder Sojalecithin. Sie sind nicht unterscheidbar von den Produkten aus traditionellen Pflanzen.
Art der Kennzeichnung:
- GVO (gentechnisch veränderter Organismus) oder ähnlich.
Keine Kennzeichnung nötig:
- Hilfsstoffe wie Enzyme oder Vitamine, die mit Hilfe von genetisch veränderten Organismen hergestellt sind. Beispiele: Vitamin B12, Vitamin A, Back-Enzyme im Brot u.ä.