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Nein. Eine Krankheit darf der Arbeitgeber im Zeugnis nur ausnahmsweise erwähnen. Das ist etwa dann der Fall, wenn sie einen grossen Einfluss auf die Leistungen oder das Verhalten des Arbeitnehmers hatte. Oder wenn die Krankheit erheblich ins Gewicht fiel. Beispiel: sechs Monate während zehn Jahren.
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