Jeden Herbst kamen die gleichen Beschwerden: Die Nase von Maria Hug (Name geändert) begann zu laufen, ihre ältere Tochter bekam jeden Morgen nach dem Aufwachen einen Niesanfall. Erst im Frühling wurden die zwei wieder gesund. Für die 36-jährige Mutter aus Frauenfeld TG war klar: Die Beschwerden kamen vom Schimmel in der Wohnung.
Laut Roger Waeber vom Bundesamt für Gesundheit kann ein starker Befall mit Schimmel die Nase, die Haut oder die Augen reizen. Die ständige Belastung durch Schimmelsporen und andere Schadstoffe könne mit der Zeit auch Allergien, Asthma oder chronischen Husten auslösen, sagt Roger Waeber.
Der Verwalter der Mietwohnung weigerte sich, dem Problem auf den Grund zu gehen, so Maria Hug. «Er sagte nur, wir müssten halt fleissiger lüften. Dabei lüftete ich jeden Tag mindestens zweimal.» Sie liess sich ausserdem von einem Fachmann beraten. Es stellte sich heraus: Das Haus ist schlecht isoliert.
Im vergangenen Herbst war der Schimmelbefall so stark wie noch nie: In einer Ecke des Schlafzimmers bedeckte der Schimmel die Wand schon bald von oben bis unten. Kurz darauf entdeckte Maria Hug, dass auch das Babybett ihres knapp einjährigen Sohnes von Schimmel befallen war. «Das gab mir den Schock des Lebens.» Jetzt wollte sie nur noch raus aus der Wohnung. «Für kein Geld der Welt» wollte sie dort bleiben.
Vermieter muss Schimmel beseitigen
Stephan Heiniger, Leiter der Gesundheitstipp-Rechtsberatung, stellt klar: Wenn Schimmel wächst, obwohl der Mieter genügend lüftet und heizt, ist dies ein Mangel an der Wohnung. «Der Vermieter ist verpflichtet, den Schimmel so schnell wie möglich zu beseitigen.» Zudem hat der Mieter Anspruch auf eine Mietzins-Reduktion, sobald er dem Vermieter den Schimmel gemeldet hat. Allerdings gefährdet nicht jeder Schimmelbefall die Gesundheit.
Für Maria Hug hat es sich gelohnt, dass sie sich wehrte: Der Verwalter entliess sie aus dem Mietvertrag. Die Familie wohnt jetzt in einer neuen, schimmelfreien Wohnung. Tatsächlich haben die Beschwerden aufgehört – «fast von einem Tag auf den andern».
Tipps: Schimmel in der Wohnung - Das können Sie tun
- Lüften Sie mindestens zweimal täglich kurz und kräftig.
- Benutzen Sie beim Kochen den Dampfabzug.
- Auch Feuchtigkeit, die beim Duschen entsteht, sollten Sie rasch mit dem Ventilator oder durch Lüften aus der Wohnung bringen.
- Kippen Sie Fenster nicht. Das kühlt die Innenwände ab und fördert Schimmel.
- Messen Sie während der Heizperiode die Luftfeuchtigkeit. Sie sollte höchstens 50 Prozent betragen.
- Heizen Sie genügend. In Wohnräumen sollte es 20 bis 22 Grad warm sein, im Schlafzimmer nicht mehr als 18 Grad.
- Mehr Infos: Gratis-Broschüren «Vorsicht Schimmel» und «Schimmel in Wohnräumen» vom Bundesamt für Gesundheit, zum Herunterladen unter www.wohngifte.admin.ch. Zu bestellen unter Tel. 031 325 50 50.