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Gesundheitstipp 09/2022
14.09.2022
Ja. Für Leistungen bei der Mutterschaft müssen Frauen weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlen. Eine Fehlgeburt ist allerdings bei diesen Leistungen nicht eingeschlossen. Da Sie bereits in der zehnten Woche der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erlitten, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen.
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