Inhalt
Gesundheitstipp 03/2021
17.03.2021
Ja. Laut Gesetz erlischt bei einer Heirat Ihr Anspruch auf die Hinterlassenenrente der Unfallversicherung. Sie würden die Rente erneut erhalten, falls Sie sich von Ihrem neuen Ehmann innerhalb von zehn Jahren wieder scheiden lassen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden