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Ja. Arbeitnehmerinnen und auch Selbständigerwerbende haben Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Mutterschaftsgeld erhält laut Gesetz, wer in den letzten neun Monaten vor der Geburt in die AHV eingezahlt hat und während dieser Zeit mindestens fünf Monate erwerbstätig war. Zudem muss zum Zeitpunkt der Geburt eine selbständige Erwerbstätigkeit oder ein gültiges Arbeitsverhältnis bestehen.
Ausführliche Infos gibts im Merkblatt zur Mutterschaftsentschädigung: www.ahv-iv.ch/p/6.02.d.
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