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Nein. Eine Erbschaft hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer IV-Rente. Denn sie basiert nicht auf Ihrem Vermögen, sondern auf der Einkommenseinbusse wegen Ihrer Krankheit. Beziehen Sie aber zusätzlich zu Ihrer IV-Rente Ergänzungsleistungen, könnte die Erbschaft einen Einfluss haben. Denn beim Berechnen der Ergänzungsleistungen zur IV wird das Vermögen teilweise berücksichtigt. Eine Erbschaft müssten Sie daher der Stelle für Ergänzungsleistungen melden.
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