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Nein. Solange Ihr Mann urteilsfähig ist, kann er allein über seine Behandlung entscheiden.
Er kann Sie jedoch bevollmächtigen. Das heisst, dass Sie mit den Ärzten die Behandlung besprechen dürfen.
Tipp: Erklären Sie Ihrem Mann Ihre Bedenken. Und einigen Sie sich mit ihm über das weitere Vorgehen gegenüber den Ärzten.
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