Die Reiseapotheke besteht oft nicht nur aus Kopfwehtabletten, Pflastern und Mückenspray. Wer rezeptpflichtige Medikamente in die Ferien mitnehmen will, sollte sich rechtzeitig informieren. Denn es kann sein, dass am Ferienort solche Präparate verboten sind oder speziellen Regeln unterliegen.
Besonders strikt sind die Vorschriften in den Arabischen Emiraten. Nach Dubai oder Abu Dhabi darf man vieles nur mit einem Attest vom Arzt mitnehmen. Zum Beispiel Pillen gegen Depression, Schlafmittel, Hormonpräparate für die Wechseljahre, Hustenmittel mit Codein oder Roaccutan gegen Akne. Ein Rezept für das Medikament reicht hier nicht.
Laut der Zürcher Reisemedizinerin Danielle Gyurech gelten auch in Südostasien strenge Regeln, etwa in Singapur oder Malaysia. «Kontrollen sind zwar selten», sagt Gyurech. Es könne aber passieren, dass man die Medikamente abgeben oder eine Busse zahlen muss. «Theoretisch könnte man sogar ins Gefängnis kommen.»
In europäische Länder des Schengenraums darf man Medikamente problemlos mitnehmen. Ausnahmen: Ritalin, sehr starke Schmerzmittel, Hustensaft mit Codein oder Schlaf- und Beruhigungsmittel wie Stilnox oder Temesta. Diese Mittel unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Für sie braucht es das Schengen-Formular vom Arzt oder Apotheker. Auch für Spritzen – etwa gegen Thrombose – empfiehlt sich ein Attest vom Arzt.
Danielle Gyurech rät, vor den Ferien die Reiseapotheke auszumisten (siehe Unten). Mitnehmen sollte man nur das, was wirklich nötig ist, zum Beispiel ein Mittel gegen Schmerzen und Fieber, eines gegen Durchfall sowie Verbandsmaterial. Auf Flugreisen packt man die Medikamente am besten ins Handgepäck. «So gehen sie seltener verloren.» Allerdings gelten auch hier unterschiedliche Regeln – je nach Reiseziel und Fluggesellschaft.
Medikamente: Auslandferien - Das sollten Sie beachten
- Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arzt oder einem Reisemediziner.
- Eine Bescheinigung vom Arzt sollte in Englisch verfasst sein, wenn möglich auch in einer Landessprache.
- Bei Fernreisen: Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes nach. Adressen: www.eda.admin.ch
- Beachten Sie die Regeln der Fluggesellschaft.
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