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Ja. Wer in einem Versicherungsantrag Fragen zur Gesundheit falsch beantwortet, begeht eine sogenannte Anzeigepflichtverletzung. Die Konsequenz daraus: Die Versicherung kann die Aufnahme in den Vertrag rückgängig machen, sobald sie davon erfährt. Zudem muss sie dann keine Leistungen für Behandlungen im Zusammenhang mit der Lungenkrankheit erbringen.
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