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Nein. Es steht Ihnen frei, sich mit Ihrem Sohn in Verbindung zu setzen. Ihr Sohn wiederum darf selber entscheiden, mit wem er Kontakt haben will und mit wem nicht. Er ist ja erwachsen.
Weil er volljährig ist, haben Sie allerdings bezüglich seiner Behandlung weder ein Mitsprache- noch ein Auskunftsrecht.
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