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Nein. Die Erben Ihres Arztes müssen Ihnen Ihr Dossier auf Verlangen herausgeben. Dazu gehören Röntgenbilder, Gutachten und andere Unterlagen, die in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung erstellt wurden, Und: Dafür dürfen sie Ihnen keine Kosten in Rechnung stellen.
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