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Nein. Der Patient entscheidet, wer über seine Krankheit informiert werden darf. Wenn Ihr Freund Ihnen zu Lebzeiten keine Auskunft gab, ist anzunehmen, dass er auch mit einer Einsicht nach dem Tod nicht einverstanden wäre. Ein Einsichtsrecht gegen den Willen des Verstorbenen ist höchstens im Rahmen von rechtlichen Auseinandersetzungen denkbar. Zum Beispiel bei einem Erbschaftsstreit, wenn ein Erbe überprüfen möchte, ob das Testament gültig ist. Die Patientengeschichte liefert möglicherweise wichtige Hinweise, ob der Verstorbene urteilsfähig war, als er das Testament schrieb.
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