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Nein. Wenn Sie in der Therapiestunde den Gong weder absichtlich noch fahrlässig beschädigt haben, müssen Sie nicht für dessen Ersatz aufkommen. Zahlen müssten Sie nur, wenn Sie sich nicht an die Anordnungen Ihrer Therapeutin gehalten hätten und der Gong durch Ihr persönliches Verschulden kaputt gegangen wäre.
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