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Nein. Jugendliche ab 16 Jahren gelten in vielen gesundheitlichen Fragen als urteilsfähig. Bevor der Arzt Auskünfte an Angehörige eines Patienten erteilt, muss er sich deshalb vergewissern, dass der Patient nichts dagegen hat.
Falls Jugendliche nicht wünschen, dass die Eltern bestimmte Details erfahren, muss der Arzt diesen Entscheid akzeptieren. Es sei denn, der Arzt zweifelt im konkreten Fall an der Urteilsfähigkeit des Jugendlichen.
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