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Nein. Der Zahn gehört Ihnen. Sie können verlangen, dass der Zahnarzt Ihnen das Gold zurückgibt. Ist das nicht mehr möglich, muss er Ihnen Schadenersatz zahlen oder den Gegenwert des Goldes von der Rechnung abziehen.
Nein. Der Zahn gehört Ihnen. Sie können verlangen, dass der Zahnarzt Ihnen das Gold zurückgibt. Ist das nicht mehr möglich, muss er Ihnen Schadenersatz zahlen oder den Gegenwert des Goldes von der Rechnung abziehen.
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