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12.06.2019
Nein. Ein Notfallzuschlag ist nur dann geschuldet, wenn ein Arzt den Patienten sofort untersucht. Das war bei Ihnen nicht so.
Nein. Ein Notfallzuschlag ist nur dann geschuldet, wenn ein Arzt den Patienten sofort untersucht. Das war bei Ihnen nicht so.
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