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Gesundheitstipp 12/2024
11.12.2024
Nein. Die Krankenkassen vergüten in der obligatorischen Grundversicherung fünf Methoden der Alternativmedizin: Akupunktur, anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin. Damit die Grundversicherung zahlt, muss der Arzt eine entsprechende Qualifikation für Komplementärmedizin haben. Sie finden die Adressen solcher Ärzte zum Beispiel unter www.doctorfmh.ch.
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