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14.12.2023
Nein. Eine Doppelversicherung ist bei der obligatorischen Grundversicherung nicht möglich. Sie sind deshalb weiterhin bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert, weil Sie dort nicht gekündigt haben. Wer auf Beginn des nächstfolgenden Jahres zu einer neuen Krankenkasse wechseln möchte, muss seine bisherige Grundversicherung bis spätestens Ende November kündigen. Sie müssen im nächsten Jahr also weiterhin die Prämie Ihrer jetzigen Krankenkasse bezahlen. Allfällige Einzahlungsscheine der neuen Kasse können Sie wegwerfen.
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