Nein. Der Arbeitgeber hat das Recht, sich über die berufliche Laufbahn und die Person der Bewerber zu erkundigen. Sie müssen aber nur Fragen beantworten, die mit der konkreten Stelle im Zusammenhang stehen. Fragen zu Politik, Religion, Sexualität oder Gesundheit sind nur erlaubt, wenn der Zusammenhang mit der Arbeit ersichtlich ist. Andernfalls darf der Bewerber ohne weiteres mit einer Notlüge ausweichen.