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Gesundheitstipp 02/2022
16.02.2022
Nein. Die Ausgaben für die Krankenkasse sind bei der Berechnung des Existenzminimums zu berücksichtigen. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn Sie die Prämienrechnung seit längerem nicht bezahlt hätten. Bei Leuten, die einmalig nicht oder verspätet zahlen, ist das Betreibungsamt nicht berechtigt, das Existenzminimum ohne Krankenkassenprämie zu berechnen.
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