Inhalt
BERN – Wer beim Arzt oder in der Apotheke ein Originalmedikament beziehen will, muss seit dem 1. Januar 40 Prozent Selbstbehalt bezahlen – bisher waren es nur 20 Prozent. Das hat das Bundesamt für Gesundheit entschieden. Bei Nachahmerpräparaten (Generika) ist der Selbstbehalt deutlich niedriger: Er beträgt nur 10 Prozent.
Zwar müssen Ärzte und Apotheker Patienten darüber informieren. Susanne Gedamke vom SPO Patientenschutz sagt aber: «Am besten fragen Patienten selber nach einem Generikum.»
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden