Inhalt
Gesundheitstipp 11/2022
09.11.2022
Nein. Die jetzt vorliegende Kostengutsprache hat Ihre bisherige Krankenkasse erteilt. Eine neue Kasse ist nicht daran gebunden. Verlangen Sie daher vor dem Wechsel von Ihrer neuen Krankenkasse eine schriftliche Bestätigung, dass sie sich an die bereits erteilte Kostengutsprache hält.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden